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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Um ein selbstbestimmtes Leben bis zuletzt und ein würdevolles Sterben zu gewährleisten, sind Vorsorgemaßnahmen sinnvoll.

Durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person des Vertrauens, Rechtsgeschäfte tätigen und verbindliche Entscheidungen treffen zu können.

Im Rahmen der Patientenverfügung lehnen Sie unnötige Lebensverlängerungsmaßnahmen ab und verlangen eine beschwerdefreie, symptomlindernde medizinisch pflegerische Versorgung.

Unter Umständen machen persönliche Situationen eine rechtliche Betreuung notwendig, die Sie durch eine Betreuungsverfügung regeln können.

Geschulte HospizbegleiterInnen unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der für Sie zutreffenden Formulare.

Die Beratung ist kostenlos, gerne nehmen wir aber eine Spende entgegen, die es uns ermöglicht, unsere vielseitigen sozialen Projekte durchzuführen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin »

Dieses Formular des Bayerischen Justizministeriums ist dazu hilfreich | PDF »

Veranstaltungstermine zu diesem Thema ersehen Sie in unserem Kalender »